SE-Verwaltung
Verwaltung des Sondereigentums (Teil-/Miteigentum)
Die Verwaltung des Sondereigentums obliegt im Regelfall dem Eigentümer. Damit Sie sich aber um nichts kümmern müssen, bieten wir Ihnen natürlich auch eine Vollverwaltung mit an. Diese Leistungen sind Zusatzleistungen zu den regulären Hausverwaltertätigkeiten.
Insbesondere wird hier besonders Wert auf eine korrekte und pünktliche Abrechnung mit den Mietern gelegt und außerdem übernehmen wir dann den gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehr mit dem Mieter.
Wir bieten Ihnen deshalb folgenden zusätzlichen Service an:
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Erstellung der Nebenkostenabrechnungen für Ihre Mieter und Abrechnung direkt mit dem Mieter
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Anpassung der Nebenkosten an die tatsächlichen Verbrauchswerte
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Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, einschließlich der Abnahme und Übernahme der Wohnungen in Ihren Namen
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Mietinkasso und Geltendmachung aller Ansprüche, die dem Auftraggeber aus den Mietverhältnissen zustehen
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Führung des Mieteingangs
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Mahnung säumiger Zahler
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Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
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Geltendmachung vertraglich vereinbarter Mieterhöhungen, soweit sich der Erhöhungsbetrag unmittelbar aus dem Mietvertrag ergibt
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Gelder von seinem Vermögen gesondert zu halten und für sie Verwaltungkonten in der Form offener Fremdkonten zu führen
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Zahlungen und Leistungen zu bewirken, die mit der Verwaltung des Sondereigentums zusammenhängen
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ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Sondereigentums zu veranlassen
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Abnahme des Sondereigentums vom Bauträger
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Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
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gesamter mündlicher und schriftlicher Verkehr mit Ihren Mietern
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Vorhalten einer Vermögenschadenshaftpflicht zur Absicherung der Eigentümer
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u.v.m.